Zum ersten Mal vermieten, geführt durch jeden Schritt.
Sie haben eine Wohnung geerbt, gekauft oder freigezogen und vermieten zum ersten Mal? Immorium führt Sie durch Mietvertrag nach BGB, Hausordnung, Wohnungsübergabe mit Protokoll, erste BetrKV-Nebenkostenabrechnung und die Anlage V für die Steuererklärung: im Free-Tier ohne Kosten.
Auf einen Blick
Erstvermieter machen typischerweise drei Fehler: fehlendes Wohnungsübergabe-Protokoll (Beweisnotstand bei Auszug), unklare Trennung von Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung (Kaution wird falsch berechnet, Mietspiegel falsch gelesen) und vergessene Anlage V in der Einkommensteuer (Schätzungen vom Finanzamt). Immorium nimmt diese drei Risiken durch workflow-geführte Eingaben und automatische PDF-Erzeugung weg, kostenlos im Free-Tier bei einer einzigen Wohnung. Der Mietvertragsgenerator nutzt aktuelle, BGH-konforme Klauseln (Stand Mai 2026), die Kaution wird vorschriftsmäßig getrennt vom Privatvermögen ausgewiesen, und die Anlage V wird am Jahresende vorausgefüllt aus der laufenden Buchhaltung erzeugt.
3 Mieten
Maximale Kaution nach § 551 BGB (Kaltmieten)
6 Monate
Mindest-Kündigungsfrist für Vermieter bei unbefristeten Mietverträgen
12 Monate
Frist Nebenkostenabrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB
2 % p.a.
Lineare AfA für Gebäude nach 1925 (§ 7 Abs. 4 EStG)
Sieben Schritte
Vom Wohnungsleerstand zum laufenden Mietverhältnis.
1. Wohnung anlegen, Mieter erfassen
Adresse, Wohnfläche (qm), Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung: Immorium führt Sie durch jede Eingabe und erklärt, was relevant ist (z. B. wofür Wohnflächen-Genauigkeit zählt: für die Umlage nach Wohnfläche bei der Nebenkostenabrechnung). Mieter-Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Personenzahl) und die frühere Adresse für die Anmeldebestätigung.
2. Mietvertrag und Hausordnung
Aus den Daten generiert Immorium einen Mietvertrag nach BGB-Vorlagen samt Hausordnung. Anpassbar: Mietdauer (unbefristet § 542 BGB oder befristet § 575 BGB), Kaltmiete und Nebenkosten getrennt, Kaution-Höhe (max. 3 Kaltmieten, § 551 BGB), Schönheitsreparaturen-Klausel (Vorsicht: viele klassische Klauseln sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam), Haustierregelung, Heizkostenverteilung.
3. Wohnungsübergabe-Protokoll
Übergabe-PDF mit Zählerständen (Strom, Gas, Wasser, Heizung), Schlüsselzahl, Postkasten-Übergabe, Bestand-Zustand der Räume und etwaige Vorschäden mit Fotos. Wichtigster rechtlicher Schutz bei späterer Wohnungsabnahme und Kautions-Auszahlung: wer kein Protokoll hat, kann später bei Streit über die Kaution nichts mehr beweisen.
4. Kaution-Anlage
Nach § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Kaltmieten betragen und muss getrennt vom Privatvermögen angelegt werden: typischerweise auf einem Mietkaut-Sparbuch bei einer Bank, das auf den Namen des Mieters lautet aber an den Vermieter verpfändet ist. Immorium erinnert daran bei der ersten Mietvertrags-Erstellung.
5. Mieteinnahmen erfassen
Monatlicher CSV-Import der Bankbewegungen aus dem Online-Banking. Immorium ordnet jeden Eingang automatisch der Wohnung und dem Mieter zu, basierend auf IBAN, Verwendungszweck und Betrag. Bei Mietrückständen läuft eine mehrstufige Mahnungs-Logik mit Fristen nach § 286 BGB an.
6. Erste Nebenkostenabrechnung
Zwölf Monate nach Mietbeginn (oder am Jahresende, wenn der Mietvertrag das so vorsieht) führt Immorium Sie durch die BetrKV-konforme Abrechnung: Belege erfassen (per OCR), Umlageschlüssel pro Position wählen (Wohnfläche, Personen, Verbrauch, Wohneinheit), Pro-Mieter-PDF generieren mit Erläuterung. Frist: maximal 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode (§ 556 Abs. 3 BGB).
7. Anlage V für die Steuererklärung
Im Folgejahr fließen Mieteinnahmen, Werbungskosten (Reparaturen, Versicherungen, Hausgeld bei WEG, Reisekosten zur Wohnung) und AfA (lineare Abschreibung des Kaufpreises ohne Grundanteil über 50 Jahre) in eine vorausgefüllte Anlage V der Einkommensteuererklärung. Wer einen Steuerberater hat, exportiert die Buchungen als DATEV-Datensatz.
Erstvermieter-Checkliste
Fünf Phasen, jede mit konkreter Checkliste.
Praxis-Checklisten für Vermieter, die zum ersten Mal vermieten. Stand Mai 2026, ohne Rechtsberatungs-Anspruch.
Vor dem ersten Mieter
- Grundbuchauszug aktuell halten und Kopie im Vertragsordner ablegen
- Energieausweis besorgen (Pflicht bei Vermietung, § 80 GEG): Bestands-Ausweis oder Bedarfs-Ausweis
- Mieterauswahl: Selbstauskunft mit Schufa-Klausel, Einkommensnachweise letzte 3 Monate, ggf. Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung vom Vorvermieter
- Mietspiegel der Stadt prüfen, die Kaltmiete darf maximal 20 % über ortsüblicher Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbremse in angespannten Märkten: max. 10 % über Vergleichsmiete)
Beim Vertragsabschluss
- Mietvertrag schriftlich, beide Seiten unterschreiben (§ 550 BGB: bei Mietverträgen über 1 Jahr Pflicht zur Schriftform)
- Kaution-Höhe in Vertrag fixieren (max. 3 Kaltmieten, § 551 BGB)
- Hausordnung anhängen: geht als Vertragsbestandteil über, sonst muss sie separat im Mietshaus aushängen
- Kopie für sich und Original für den Mieter, beide unterschrieben
- Übergabezeitpunkt und Schlüsselübergabe schriftlich fixieren
Bei der Wohnungsübergabe
- Wohnungsübergabe-Protokoll erstellen: Zählerstände, Schlüsselzahl, Zustand pro Raum mit Fotos
- Mieter aufklären über Hausordnung, Müllabfuhr-Termine, Notrufnummern
- Kaution-Quittung ausstellen (mit Bestätigung, dass Kaution auf separatem Konto liegt)
- Anschriften-Mitteilung an die Hausverwaltung (bei WEG-Wohnung) und ggf. Strom-/Gas-Versorger
Während des Mietverhältnisses
- Monatlich Mieteingang prüfen und in Immorium importieren
- Belege archivieren (Versicherung, Grundsteuer, Reparaturen, Hausgeld bei WEG)
- Bei Mietrückstand spätestens nach zwei Monaten Mahnung schicken
- Zum Jahresende: alle Belege für Nebenkostenabrechnung und Anlage V sammeln
Bei Mieterwechsel
- Kündigung schriftlich, Fristen einhalten (§ 573c BGB: Mieter 3 Monate, Vermieter bei Eigenbedarf je nach Mietdauer 3–9 Monate)
- Wohnungsabnahme-Protokoll mit Zählerständen und Zustand
- Kaution abrechnen, spätestens nach 6 Monaten an den Mieter auszahlen (BGH-Rechtsprechung)
- Neue Vermarktung: Inserate-Fotos mit KI-Bildbearbeitung und KI-Beschreibungstext
Häufige Fehler
Sechs Fallen, die Erstvermieter Geld kosten.
Schönheitsreparaturen-Klausel, viele Standard-Texte sind unwirksam
Klassische Klauseln wie „Der Mieter führt Schönheitsreparaturen in festen Fristen durch" sind nach BGH-Rechtsprechung (zuletzt VIII ZR 277/16 von 2018) regelmäßig unwirksam, weil starre Fristen oder Quotenklauseln den Mieter unangemessen benachteiligen. Folge: Vermieter kann später keine Renovierung verlangen oder von der Kaution einbehalten. Der Immorium-Mietvertrag orientiert sich an aktueller BGH-Rechtsprechung; im Einzelfall empfiehlt sich die Prüfung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.
Kaution-Verwahrung, die häufigste Falle bei Erstvermietern
Die Kaution muss zwingend getrennt vom Privatvermögen angelegt werden (§ 551 Abs. 3 BGB), auf einem speziellen Mietkaut-Sparbuch oder vergleichbaren Konto. Wer die Kaution auf das private Girokonto packt, riskiert Schadenersatz und Rückzahlungspflicht. Bei der Wohnungsabnahme muss der Vermieter dem Mieter zudem die Zinsabrechnung zeigen.
Mietspiegel und Mietpreisbremse, die Höchstmiete kennen
In Städten mit Mietpreisbremse (ca. 410 deutsche Städte, Stand 2024) darf die Kaltmiete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen: sonst kann der Mieter rückwirkend Mietrückzahlung verlangen. Außerhalb von angespannten Märkten gilt § 558 BGB: maximal 20 % über Vergleichsmiete. Den Mietspiegel veröffentlicht die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Nebenkostenabrechnung, die 12-Monate-Frist
§ 556 Abs. 3 BGB: Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode beim Mieter zugestellt haben (Zugang = nicht Versand). Wer die Frist versäumt, kann eine Nachzahlung nicht mehr verlangen: ein Guthaben muss aber trotzdem ausgezahlt werden. Immorium erinnert ab Monat 9 der Abrechnungsperiode an die anstehende Abrechnung.
Anlage V vergessen, die teure Folge
Mieteinnahmen sind in der Anlage V der Einkommensteuererklärung anzugeben (§ 21 EStG: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Wer die Anlage V vergisst, riskiert Bußgelder und Schätzungen des Finanzamts. Die gute Nachricht: Werbungskosten (Reparaturen, Versicherungen, AfA) reduzieren das zu versteuernde Einkommen oft so weit, dass am Ende eine Steuererstattung dabei rauskommt.
Übergabe ohne Protokoll. Beweisnotstand bei Auszug
Wer die Wohnungsübergabe nicht protokolliert, kann später bei Streit über die Kaution nichts mehr beweisen. War der Kratzer im Parkett schon da? Wer hat die Schlüssel? War der Stromzähler bei 41 200 oder bei 42 100? Ohne Protokoll trägt der Vermieter die Beweislast, und verliert sie meistens.
Was Sie lernen
Acht Grundlagen, die Sie kennen sollten.
In den Ratgebern erklärt, verlinkt aus jedem passenden App-Schritt.
- Was ist eine Kaltmiete, was eine Nebenkostenvorauszahlung
- Welche Klauseln dürfen in den Mietvertrag, welche nicht
- Wie weit reicht die Hausordnung, und was muss in den Mietvertrag
- Welche Kosten sind nach BetrKV § 2 umlagefähig
- Wann müssen Sie die Nebenkostenabrechnung spätestens erstellen
- Was kommt in die Anlage V der Steuererklärung
- Wie hoch darf die Kaution sein und wo wird sie angelegt
- Welche Kündigungsfristen gelten, und wann ist Eigenbedarf möglich
Rechtsgrundlagen
Zwölf Paragraphen, auf die es ankommt.
§ 535 BGB
Hauptpflichten: Vermieter überlässt, Mieter zahlt
§ 542 BGB
Unbefristeter Mietvertrag. Standardfall
§ 550 BGB
Schriftform bei Mietverträgen > 1 Jahr
§ 551 BGB
Kaution, max. 3 Kaltmieten, getrennt anzulegen
§ 556 BGB
Nebenkostenabrechnung, 12-Monate-Frist
§ 558 BGB
Mieterhöhung bis ortsübliche Vergleichsmiete (max. +20 %)
§ 573c BGB
Kündigungsfristen (Mieter 3 Mon., Vermieter 3–9 Mon.)
§ 575 BGB
Befristeter Mietvertrag, nur mit Grund
BetrKV § 2
17 umlagefähige Betriebskosten
§ 80 GEG
Energieausweis-Pflicht bei Vermietung
§ 7 Abs. 4 EStG
AfA Gebäude, typisch 2 % p.a. (Linear)
§ 21 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Stand Mai 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
FAQ
Häufige Fragen von Erstvermietern.
Zwölf Fragen aus echten Onboarding-Gesprächen mit Erstvermietern, von der Kaution bis zur Anlage V.
Ich vermiete zum ersten Mal, wo fange ich an?
Mit dem Mietvertrag. Immorium führt Sie durch alle Pflichtangaben (Mietdauer, Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Hausordnung) und generiert ein PDF mit aktuellen, an BGH-Rechtsprechung orientierten Klauseln. Im Free-Tier (bis 2 Einheiten kostenlos) und ohne Anmeldung in der Demo testbar. Danach kommt die Wohnungsübergabe mit Protokoll, später (12 Monate) die erste Nebenkostenabrechnung. Und im Folgejahr die erste Anlage V.
Brauche ich einen Anwalt für den Mietvertrag?
Für Standard-Wohnungsmietverträge nicht zwingend, der Immorium-Generator deckt die typischen Klauseln nach BGB ab. Bei Sonderfällen (Staffelmiete, Indexmiete, Gewerbemietvertrag, Untermietvertrag, möbliertes Vermieten, Werkswohnung) oder bei größeren Beständen lohnt sich eine einmalige anwaltliche Prüfung der Vorlage. Spätere Mietverträge können Sie dann wiederverwenden.
Was muss ich wissen, bevor ich vermiete?
Acht Dinge: (1) Kaltmiete vs. Nebenkostenvorauszahlung sauber trennen. (2) Die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) als Obergrenze beachten, in Städten mit Mietpreisbremse max. 10 % über Vergleichsmiete. (3) Kaution maximal 3 Kaltmieten, getrennt anzulegen (§ 551 BGB). (4) Ab dem zweiten Mietverhältnis greift das Geldwäschegesetz. (5) Mieteinnahmen in der Anlage V (§ 21 EStG). (6) Wohnungsübergabe-Protokoll mit Zählerständen ist der wichtigste Schutz. (7) Energieausweis ist Pflicht (§ 80 GEG). (8) Nebenkostenabrechnung max. 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Maximal drei Kaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). „Kaltmiete" heißt: ohne Nebenkostenvorauszahlung. Bei 800 € Kaltmiete also max. 2 400 €. Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen Raten zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB), beginnend mit Mietbeginn. Wichtig: Die Kaution muss getrennt vom Privatvermögen angelegt werden, auf einem Mietkaut-Sparbuch bei einer Bank. Beim Auszug erhält der Mieter Kaution plus Zinsen zurück (abzüglich berechtigter Abzüge).
Was ist der Unterschied zwischen befristetem und unbefristetem Mietvertrag?
Unbefristete Verträge (§ 542 BGB) sind der Standardfall: der Mieter darf jederzeit mit 3-Monats-Frist kündigen, der Vermieter braucht einen Grund (Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung, wirtschaftliche Verwertung) und längere Fristen (3–9 Monate je nach Mietdauer). Befristete Verträge (§ 575 BGB) sind die Ausnahme: Sie dürfen nur mit einem gesetzlichen Grund vereinbart werden: Eigenbedarf zum vereinbarten Endzeitpunkt, geplanter Abriss oder umfangreiche Sanierung. Ohne Grund ist die Befristung unwirksam und der Vertrag gilt als unbefristet.
Kostet Immorium für die erste Wohnung etwas?
Nein. Bis zu zwei Wohneinheiten gilt der Free-Tier dauerhaft kostenlos: Mietvertragsgenerator, BetrKV-Nebenkostenabrechnung, Anlage V, KI-Bildbearbeitung (Top-up-Credits zubuchbar bei Bedarf), Mieterportal mit Magic-Link inklusive. Erst ab der dritten Einheit greift der Basis-Tarif (21 €/Monat im Jahresabo, monatlich kündbar).
Was, wenn etwas mit dem Mieter schief geht?
Mahnung-Generator (mehrstufig, fristgerecht nach § 286 BGB), Kündigungs-Vorlagen mit Eigenbedarfsbegründung, Wohnungsabnahme-Protokoll, archivierte Belege und Pro-Mieter-Kommunikationshistorie: alles in der App. Bei rechtlicher Eskalation (Räumungsklage) sind Sie auf einen Fachanwalt für Mietrecht angewiesen, aber Immorium liefert ihm den vollständigen Vorgang als PDF-Akte. Bessere Akte = günstigeres Anwaltsmandat.
Welche Versicherungen brauche ich als Vermieter?
Pflicht ist nichts: empfohlen sind drei Versicherungen: (1) Gebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Leitungswasser): die wichtigste Versicherung, die Kosten sind nach BetrKV § 2 Nr. 13 umlegbar; (2) Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht (Schäden Dritter z. B. durch Glatteis): ebenfalls nach BetrKV umlegbar; (3) Rechtsschutz Mietrecht: nicht umlegbar, schützt Sie persönlich. Bei WEG-Wohnungen läuft die Gebäudeversicherung typischerweise über die Hausgemeinschaft.
Wie funktioniert die AfA bei einer vermieteten Wohnung?
AfA = Abschreibung für Abnutzung (§ 7 Abs. 4 EStG). Für Gebäude nach 1925 typischerweise 2 % linear pro Jahr, über 50 Jahre können Sie also den Kaufpreis (ohne Grundanteil!) als Werbungskosten gegen die Mieteinnahmen rechnen. Beispiel: Kaufpreis 400 000 €, davon 80 000 € Grundanteil → 320 000 € Gebäudeanteil → 2 % p. a. = 6 400 €/Jahr als Werbungskosten. Bei Neubauten ab 2023 gilt für die ersten Jahre ein Sonder-AfA-Satz von 5 % (zeitlich limitiert).
Was passiert mit der Nebenkostenvorauszahlung am Jahresende?
Die monatliche Nebenkostenvorauszahlung sammelt sich auf einem virtuellen Mietkonto. Am Ende des Abrechnungszeitraums (typischerweise Kalenderjahr) erstellen Sie die Nebenkostenabrechnung nach BetrKV. Wenn der Mieter zu wenig vorausgezahlt hat → Nachzahlung. Wenn er zu viel vorausgezahlt hat → Guthaben. Die Pro-Mieter-PDF zeigt das transparent. Immorium passt anschließend die monatliche Vorauszahlung an, wenn nötig.
Was ist die Mietpreisbremse und gilt sie für mich?
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt in „angespannten Wohnungsmärkten" die Kaltmiete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ob Ihre Stadt davon betroffen ist, regelt die jeweilige Landesverordnung: mittlerweile ca. 410 deutsche Städte (Stand 2024). Die Vergleichsmiete entnehmen Sie dem örtlichen Mietspiegel. Ausnahmen: Neubauten (ab 2014), möblierte Vermietung (mit Möblierungs-Aufschlag), umfassende Modernisierung.
Was kommt in die Anlage V der Steuererklärung?
Mieteinnahmen (Bruttokaltmiete + erhaltene Nebenkostenvorauszahlungen), abzüglich Werbungskosten: AfA (typisch 2 % vom Gebäudeanteil), Hausgeld bei WEG (nur der verwaltungs-Anteil, nicht die Instandhaltungsrücklage), Versicherungen, Grundsteuer, Reparaturen, Reisekosten zur Wohnung, Telefonkosten anteilig, Steuerberater-Kosten anteilig. Immorium berechnet diese Werte aus den laufenden Buchungen und füllt die Anlage V vorausgefüllt aus. Zeile für Zeile mit Erläuterung.
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Bis zu zwei Wohnungen dauerhaft kostenlos. Wenn Sie wachsen, wechseln Sie nahtlos in den Basis-Tarif.
